Mitglieder des Vereins können werden:
1. Erwachsene geschäftsfähige Personen, die den TSV München von 1860 ideell oder finanziell unterstützen.
2. Jugendliche mit schriftlicher Erlaubnis des Erziehungsberechtigten
3. Kinder mit Anmeldung durch den Erziehungsberechtigten
4. Nicht geschäftsfähige Erwachsene nach Anmeldung durch den Vormund.
Die Aufnahme ist auf dem dafür vorgesehenen Antragsformular zu beantragen und schriftlich beim Vorstand des Vereins einzureichen. Alle erhobenen Daten aus dem Antragsformular unterliegen dem Datenschutz und dürfen nicht an 3. Personen, Firmen oder Institutionen weitergereicht werden. Nach Beendigung der Mitgliedschaft werden die Daten mit Ausnahme von Name, Geburtsdatum und Postanschrift binnen 6 Monate gelöscht.
Die Mitgliedschaft endet:
- durch Austritt
- durch Ausschluss
- durch den Tod
- durch Auflösung des Vereins
- durch Streichung aus der Mitgliedsliste, wobei die Streichung durch den Vorstand dann erfolgen kann, wenn das Mitglied mit 2 Jahresbeiträgen im Verzug ist, und dieser Beitrag auch nach schriftlicher Mahnung durch den Vorstand innerhalb 4 Wochen seit Absendung der Mahnung an die zuletzt bekannte Anschrift des Mitglieds nicht voll entrichtet ist. In der Mahnung muss auf die bevorstehende Möglichkeit der Streichung der Mitgliedschaft hingewiesen werden. Die Streichung berührt die sonstigen Rechtsfolgen des Verzugs nicht.
Mitglieder, die sich besonders um den Verein, oder den TSV München von 1860 verdient gemacht haben, können vom Vorstand zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Auch wenn diese Personen zum Zeitpunkt der Ernennung nicht ordentliche Mitglieder des Vereins sind.
Die Mitglieder erhalten beim Ausscheiden aus dem Verein nur die von ihnen geleisteten Bareinlagen, und den gemeinen Wert ihrer Sacheinlagen zurück. Überzahlungen, Bareinlagen und Sacheinlagen werden unverzinslich zurückerstattet. Mitgliedsbeiträge und Spenden werden nicht zurückerstattet.